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   BSG, 14.06.1988 - 11 RAr 40/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8236
BSG, 14.06.1988 - 11 RAr 40/87 (https://dejure.org/1988,8236)
BSG, Entscheidung vom 14.06.1988 - 11 RAr 40/87 (https://dejure.org/1988,8236)
BSG, Entscheidung vom 14. Juni 1988 - 11 RAr 40/87 (https://dejure.org/1988,8236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Ausschluß beruflicher Bildungsmaßnahmen durch § 34 Abs 4 AFG von der Förderung nach § 33 ff AFG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß der Förderung - Veranstaltung - Berufliche Weiterbildung - Organisation der Hochschule

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 75
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 44.78

    Vorabentscheidung über den wichtigen Grund für einen Fachrichtungswechsel -

    Auszug aus BSG, 14.06.1988 - 11 RAr 40/87
    Ihr unterliegen vielmehr nur die in einer Prüfungsordnung festgelegten und mit einer Abschlußprüfung (Diplom, Staatsexamen) endenden Studiengänge (vgl Bundesverwaltungsgericht, FamRZ 1981, 824, 826).
  • BSG, 21.05.1974 - 7 RAr 15/72

    Zu möglichen Umschulungsmaßnahmen - Beruflicher Aufstieg - Hochschulstudium -

    Auszug aus BSG, 14.06.1988 - 11 RAr 40/87
    Zu diesen Regelungen hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden, sie seien durch die Ermächtigung des § 39 AFG nicht gedeckt, soweit Studien ge- nerell von der Fortbildungsförderung ausgeschlossen würden (BSGE 38, 274 = SozR 4100 § 41 Nr. 13) oder spezielle zeitliche Voraussetzungen erfüllen müßten, um gefördert werden zu können (SozR 4460 § 2 Nr. 4); ferner hat er in BSGE 37, 223 = SozR 4100 § 47 Nr. 2 die Förderung eines Hochschulstudiums als Maßnahme der beruflichen Umschulung mit § 34 AFG für vereinbar erklärt.
  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

    Gegenstand der übertragenen Tätigkeit war nicht Energieberatung im Sinne etwa einer Beratung zur rationellen und umweltschonenden Energieverwendung (vgl. OLG Düsseldorf BB 1989, 523; auch Ahrens WiVerw 1987, 15, 18 ff sowie BSG NZA 1989, 75 f).
  • LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91

    Kündigung: Kündigungsmöglichkeit nach Einigungsvertrag für Mitarbeiter des

    Zwar hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei einer beabsichtigten betriebsbedingten Kündigung neben den Tatsachen, aus denen er die Betriebsbedingtheit der Kündigung ableitet, auch von vornherein die Gründe mitzuteilen, die ihn gerade zur Auswahl dieses Arbeitnehmers veranlaßt haben (vgl. BAG vom 29.3.1984, NJW 1984, 2374; BAG vom 18.1.1987, EzA Nr. 48 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG vom 2.3.1989, NZA 1989, 75; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl. 1990, § 102 Rdn. 17 mit weiteren Nachweisen).
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